Ehlers-Danlos Syndrome im Heilmittelkatalog mit langfristigem Verordnungsbedarf

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Die Ehlers-Danlos Syndrome sind im Heilmittelkatalog mit langfristigem Verordnungsbedarf enthalten!

Die Richtlinienänderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft. Dies erleichtert Betroffenen langfristige Verordnungen für Therapien zu bekommen.

Ein großer Dank geht an die Koordinatoren Bettina und Martin des medizinisch wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Ehlers-Danlos-Initiative e.V. für die Arbeit in der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses!

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/

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Die Homepage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Verbindlichkeit. Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung als Information und Wegweiser für Betroffene und behandelnde Ärzte. Diese Homepage ersetzt keinen Besuch beim Arzt oder Facharzt.

Fotos Adobe Stock.

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