Die Ehlers-Danlos Syndrome sind im Heilmittelkatalog mit langfristigem Verordnungsbedarf enthalten!
Die Richtlinienänderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft. Dies erleichtert Betroffenen langfristige Verordnungen für Therapien zu bekommen.
Ein großer Dank geht an die Koordinatoren Bettina und Martin des medizinisch wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Ehlers-Danlos-Initiative e.V. für die Arbeit in der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses!
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/